Forensische Psychologie: Psychologie im Kontext von Recht, Aussage und
Straftat
1. Was ist Forensische Psychologie?
Die
Forensische
Psychologie
beschäftigt
sich
mit
psychologischen
Fragestellungen
im
Kontext
von
Recht,
Strafverfahren,
Kriminalität,
Begutachtung,
Aussage,
Risiko,
Verantwortung
und
Intervention.
Sie
steht
an
der
Schnittstelle
von
Psychologie,
Rechtswissenschaft,
Kriminologie,
Psychiatrie,
Polizei,
Justiz
und
Strafvollzug
(1,
2, 3).
Dabei
ist
Forensische
Psychologie
weit
mehr
als
das,
was
in
Filmen
oder
populären
Darstellungen
häufig
mit
„Profiling“
oder
Serienmördern
verbunden
wird.
Solche
Themen
gehören
zwar
am
Rand
zum
Feld,
bilden
aber
keineswegs
den
Kern.
Der
eigentliche
Schwerpunkt
liegt
in
der
wissenschaftlich
fundierten
Anwendung
psychologischen
Wissens
auf
rechtlich
bedeutsame
Fragen:
Wie
zuverlässig
ist
eine
Aussage?
Wie
entstehen
falsche
Geständnisse?
Welche
Faktoren
erhöhen
Rückfallrisiken?
Welche
Bedingungen
begünstigen
Gewalt
oder
Delinquenz?
Welche
Interventionen
können
Rückfälle
vermindern?
Wie
lassen
sich
psychische
Störungen
im
rechtlichen Kontext beurteilen? (1, 2, 4, 5).
Forensische
Psychologie
ist
damit
kein
Feld
für
spektakuläre
Deutung,
sondern
für
methodische
Sorgfalt.
Sie
verlangt
psychologisches
Fachwissen,
Kenntnisse
rechtlicher
Rahmenbedingungen,
empirische
Prüfung
und
ein
klares
Bewusstsein
für
die
Grenzen
der
eigenen
Aussagen.
Gerade
weil
forensische
Einschätzungen
erhebliche
Folgen haben können, müssen sie besonders vorsichtig, transparent und überprüfbar formuliert werden (2, 3).
2. Forensische Psychologie, Rechtspsychologie und Forensische Psychiatrie
Die
Begriffe
Forensische
Psychologie,
Rechtspsychologie,
Kriminalpsychologie
und
Forensische
Psychiatrie
überschneiden
sich,
sind
aber
nicht
identisch.
Rechtspsychologie
ist
der
breitere
Begriff
für
psychologische
Fragestellungen
im
Recht.
Forensische
Psychologie
wird
häufig
enger
auf
gutachterliche,
strafrechtliche
und
kriminalpsychologische
Zusammenhänge
bezogen.
Kriminalpsychologie
beschäftigt
sich
besonders
mit
Straftaten, Tätern, Opfern, Ermittlungen, Risiko und Prävention (1, 3, 6).
Die
Forensische
Psychiatrie
ist
ein
medizinisch-psychiatrisches
Fachgebiet.
Sie
befasst
sich
mit
psychischen
Störungen
im
rechtlichen
Kontext,
etwa
mit
Schuldfähigkeit,
Unterbringung,
Maßregelvollzug,
Gefährlichkeitsprognose
und
Behandlung
psychisch
kranker
oder
gestörter
Rechtsbrecher.
Die
Forensische
Psychologie
teilt
viele
Fragestellungen
mit
der
Forensischen
Psychiatrie,
bringt
aber
eine
spezifisch
psychologische
Perspektive
ein:
Diagnostik,
Persönlichkeit,
Lernen,
Verhalten,
Kognition,
Aussage,
Testverfahren, Risiko- und Schutzfaktoren, Verhaltensanalyse und Intervention (6, 7, 8).
Gerade
in
der
Begutachtung
ist
die
Rollenklärung
entscheidend.
Ein
Sachverständiger
ist
nicht
einfach
Behandler,
Anwalt
oder
Ermittler.
Er
soll
dem
Gericht
oder
einer
Institution
bei
der
Beantwortung
einer
fachlichen
Frage
helfen.
Das
erfordert
Neutralität,
methodische
Transparenz
und
die
Fähigkeit,
zwischen
klinischer Einschätzung, empirischer Befundlage und rechtlicher Bewertung zu unterscheiden (2, 6, 8).
3. Das rechtlich-empirisch-forensische Grundmodell
Moderne
forensische
Praxis
kann
nicht
allein
aus
klinischer
Erfahrung
abgeleitet
werden.
Rogers
und
Shuman
beschreiben
dafür
ein
rechtlich-empirisch-forensisches
Modell.
Der
rechtliche
Rahmen
bestimmt,
welche
Frage
überhaupt
zu
beantworten
ist.
Die
empirische
Psychologie
liefert
überprüfte
Methoden,
Modelle
und
Befunde.
Die forensische Anwendung überträgt diese Grundlagen auf den konkreten Fall (2).
Dieses
Modell
ist
wichtig,
weil
rechtliche
Begriffe
oft
nicht
psychologisch
präzise
sind.
Begriffe
wie
Glaubhaftigkeit,
Schuldfähigkeit,
Risiko,
Gefährlichkeit,
Einwilligungsfähigkeit
oder
Verantwortlichkeit
müssen
psychologisch
operationalisiert
werden,
ohne
dass
die
Psychologie
die
rechtliche
Entscheidung
selbst
ersetzt.
Psychologische Sachkunde dient der Klärung, nicht der Übernahme richterlicher Verantwortung (2, 6).
Für
eine
wissenschaftliche
Haltung
folgt
daraus:
Forensische
Psychologie
darf
nicht
aus
bloßer
Intuition
bestehen.
Sie
muss
begründen,
wie
sie
zu
ihren
Einschätzungen
gelangt.
Welche
Daten
wurden
erhoben?
Welche
Hypothesen
wurden
geprüft?
Welche
Alternativerklärungen
bestehen?
Welche
Befunde
sind
belastbar?
Wo liegen Unsicherheiten? Welche Aussage kann getroffen werden und welche nicht?
4. Aussagepsychologie und Augenzeugengedächtnis
Ein
besonders
wichtiger
Bereich
der
Forensischen
Psychologie
ist
die
Aussagepsychologie.
Sie
untersucht,
wie
Aussagen
entstehen,
wie
Erinnerungen
abgerufen
werden,
wie
Fehler
auftreten
und
unter
welchen
Bedingungen
Zeugenaussagen
verlässlicher
oder
weniger
verlässlich
sind.
Dabei
geht
es
nicht
darum,
Zeugen
grundsätzlich
zu
misstrauen.
Es
geht
darum,
die
Bedingungen
zu
verstehen,
unter
denen
Erinnerungen
korrekt,
unvollständig,
verzerrt oder beeinflusst sein können (4, 9).
Die
Gedächtnispsychologie
zeigt,
dass
Erinnern
kein
einfaches
Abspielen
einer
inneren
Aufzeichnung
ist.
Wahrnehmung
ist
selektiv,
Aufmerksamkeit
begrenzt
und
Gedächtnis
rekonstruktiv.
Personen
können
aufrichtig
überzeugt
sein,
etwas
richtig
zu
erinnern,
und
sich
dennoch
irren.
Besonders
problematisch
sind
schlecht
beachtete
Details,
lange
Zeitabstände,
suggestive
Fragen,
nachträgliche
Informationen,
Erwartungen,
Schemata, Stress und die Vermischung von tatsächlicher Erinnerung mit späterer Rekonstruktion (4, 9).
Das
ist
für
die
Justiz
bedeutsam,
weil
Zeugenaussagen
häufig
unverzichtbar
sind,
aber
nicht
unkritisch
behandelt
werden
dürfen.
Die
entscheidende
Frage
lautet
nicht:
„Ist
diese
Person
glaubwürdig?“,
als
wäre
Glaubwürdigkeit
eine
stabile
Charaktereigenschaft.
Entscheidend
ist
vielmehr:
Unter
welchen
Wahrnehmungs-,
Speicher-, Abruf- und Befragungsbedingungen ist diese konkrete Aussage entstanden? (4, 9).
5. Das kognitive Interview und gute Befragung
Aus
der
Gedächtnispsychologie
wurden
Verfahren
entwickelt,
die
Aussagequalität
verbessern
sollen.
Das
kognitive
Interview
und
seine
Weiterentwicklungen
verfolgen
das
Ziel,
möglichst
viele
relevante
Informationen
zu
gewinnen,
ohne
die
Aussage
unnötig
zu
beeinflussen.
Zentral
ist,
dass
die
befragte
Person
ihre
Erinnerung
in
eigener Ordnung, in eigenem Tempo und möglichst frei berichten kann (10, 11).
Ein
gutes
Interview
bedeutet
nicht,
die
befragte
Person
mit
Fragen
zu
steuern.
Im
Gegenteil:
Je
stärker
der
Interviewer
die
Erinnerung
durch
geschlossene,
suggestive
oder
drängende
Fragen
lenkt,
desto
größer
wird
die
Gefahr
einer
Verzerrung.
Hilfreich
sind
eine
ruhige
Atmosphäre,
klare
Instruktionen,
Geduld,
freie
Schilderung,
offene Fragen, Pausen, keine vorschnellen Bewertungen und keine Verstärkung bestimmter Inhalte (10, 11).
Das
kognitive
Interview
beruht
auf
psychologischen
Prinzipien
des
Gedächtnisses.
Erinnerungen
lassen
sich
durch
Kontextwiederherstellung,
freie
Berichte,
verschiedene
Abrufwege
und
genaue,
aber
nicht
suggestive
Nachfrage
erleichtern.
Gleichzeitig
bleibt
wichtig:
Auch
gute
Befragung
erzeugt
keine
absolute
Wahrheit.
Sie
kann
die
Qualität
einer
Aussage
verbessern,
ersetzt
aber
nicht
die
kritische
Prüfung
der
Entstehungsbedingungen (10, 11).
6. Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern
Die
Befragung
von
Kindern
in
Strafverfahren
stellt
besondere
Anforderungen.
Kinder
unterscheiden
sich
je
nach
Alter
in
Sprache,
Gedächtnis,
Zeitverständnis,
Perspektivübernahme,
Suggestibilität,
Belastbarkeit,
sozialer
Anpassungsbereitschaft
und
Verständnis
von
Fragen.
Deshalb
müssen
Befragungen
entwicklungsgerecht
gestaltet werden (12).
Besonders
wichtig
sind
einfache
Sprache,
kurze
Fragen,
altersangemessene
Begriffe,
ausreichend
Zeit,
offene
Gesprächsführung
und
der
Verzicht
auf
suggestive
oder
wiederholte
Druckfragen.
Kinder
können
relevante
und
zutreffende
Angaben
machen,
aber
sie
sind
stärker
darauf
angewiesen,
dass
die
Befragung
ihre
entwicklungspsychologischen Voraussetzungen berücksichtigt (12).
Auch
hier
zeigt
sich
die
wissenschaftliche
Grundhaltung
der
Forensischen
Psychologie:
Man
darf
Kinder
weder
pauschal
für
unglaubwürdig
halten
noch
unkritisch
jede
Aussage
übernehmen.
Entscheidend
ist
die
konkrete
Prüfung:
Was
kann
dieses
Kind
aufgrund
seines
Entwicklungsstandes
verstehen,
erinnern,
sprachlich
ausdrücken
und
einordnen?
Wie
wurde
gefragt?
Welche
Einflüsse
gab
es
vorher?
Welche
Alternativerklärungen
müssen berücksichtigt werden?
7. Vernehmung, Suggestibilität und falsche Geständnisse
Ein
weiterer
zentraler
Bereich
betrifft
Vernehmungen
und
Geständnisse.
Ein
Geständnis
wirkt
auf
den
ersten
Blick
besonders
überzeugend.
Psychologische
Forschung
zeigt
jedoch,
dass
auch
Geständnisse
falsch
sein
können.
Das
gilt
vor
allem
dann,
wenn
Personen
unter
starkem
Druck
stehen,
erschöpft
sind,
Angst
haben,
autoritätsabhängig reagieren, die Situation nicht vollständig verstehen oder besonders suggestibel sind (5).
Gudjonsson
beschreibt,
dass
falsche
Geständnisse
durch
verschiedene
psychologische
Faktoren
begünstigt
werden
können:
Vernehmungsdruck,
Konformität,
Bedürfnis
nach
Entlastung,
Vermeidung
weiterer
Belastung,
eingeschränkte
intellektuelle
Fähigkeiten,
psychische
Störung,
Jugendlichkeit,
Abhängigkeit
von
Autorität,
Suggestibilität
und
Compliance.
In
solchen
Situationen
kann
eine
Person
etwas
zugeben,
obwohl
sie
es
nicht
getan hat, oder sie kann beginnen, eigene Erinnerungen zu bezweifeln (5).
Für
die
Forensische
Psychologie
folgt
daraus
eine
klare
Forderung:
Vernehmungen
müssen
dokumentiert,
kontrollierbar
und
fair
gestaltet
werden.
Psychologische
Forschung
hat
hier
nicht
nur
theoretische
Bedeutung,
sondern
praktische
Konsequenzen
für
Polizei,
Justiz
und
Begutachtung.
Falsche
Geständnisse
sind
keine
bloßen
Ausnahmen kurioser Einzelfälle, sondern ein nachweisbares Risiko unter bestimmten Bedingungen (5).
8. Kriminalpsychologie und delinquentes Verhalten
Kriminalpsychologie
fragt,
wie
delinquentes
Verhalten
entsteht,
wodurch
es
aufrechterhalten
wird
und
wie
es
verändert
werden
kann.
Moderne
Modelle
vermeiden
einfache
Erklärungen.
Kriminalität
entsteht
nicht
nur
aus
„bösem
Charakter“,
nicht
nur
aus
psychischer
Krankheit
und
nicht
nur
aus
sozialer
Benachteiligung.
Relevant
sind
vielmehr
vielfältige
Bedingungen:
Persönlichkeit,
Lernerfahrung,
Familie,
Gleichaltrige,
Schule,
Substanzkonsum,
Einstellungen,
Verstärkung,
Impulsivität,
Problemlösefähigkeit,
soziale
Informationsverarbeitung, Lebensumstände und Gelegenheiten (13, 14).
Andrews
und
Bonta
betonen
besonders
allgemeine
Persönlichkeits-
und
sozial-kognitive
Lernmodelle.
Kriminelles
Verhalten
wird
darin
als
Ergebnis
des
Zusammenspiels
von
Person,
Situation,
Lerngeschichte
und
Konsequenzen
verstanden.
Wichtig
sind
dabei
dynamische
Risikofaktoren,
also
veränderbare
Bedingungen,
die
mit
Rückfall
oder
fortgesetzter
Delinquenz
zusammenhängen.
Dazu
gehören
etwa
antisoziale
Einstellungen,
delinquente
Peergruppen,
Impulsivität,
Substanzmissbrauch,
problematische
Freizeitgestaltung
und
geringe
prosoziale Einbindung (13).
Diese
Perspektive
passt
sehr
gut
zur
Verhaltenstherapie.
Sie
fragt
nicht
moralisch:
„Was
ist
das
für
ein
Mensch?“,
sondern
funktional:
Welche
Bedingungen
machen
das
Verhalten
wahrscheinlicher?
Was
wird
dadurch
kurzfristig
erreicht?
Welche
Konsequenzen
stabilisieren
das
Muster?
Welche
Risikofaktoren
sind
veränderbar?
Welche Fähigkeiten müssen aufgebaut werden?
9. Aggression und Delinquenz bei Jugendlichen
Aggression
und
Delinquenz
im
Jugendalter
sind
besonders
sensible
Themen,
weil
sie
öffentlich
häufig
überdramatisiert
oder
vereinfacht
werden.
Empirische
Forschung
zeigt
jedoch,
dass
jugendliches
Problemverhalten
multifaktoriell
entsteht.
Lösel
und
Bliesener
untersuchten
Aggression,
Bullying,
Viktimisierung,
Delinquenz
und
dissoziales
Verhalten
auf
der
Grundlage
eines
sozial-kognitiven
Lern-
und
Entwicklungsmodells.
Erfasst
wurden
unter
anderem
Familie,
Schule,
Peergruppen,
Persönlichkeit,
soziale
Informationsverarbeitung, Konfliktlösung, Medienkonsum, Freizeitverhalten und Substanzgebrauch (14).
Ein
wichtiger
Befund
ist
die
Kumulation
von
Risiken.
Es
ist
selten
ein
einzelner
Faktor,
der
aggressives
oder
delinquentes
Verhalten
erklärt.
Vielmehr
steigt
die
Wahrscheinlichkeit
problematischen
Verhaltens,
wenn
mehrere
Risiken
zusammenkommen.
Bei
Schul-Bullying
waren
unter
anderem
Geschlecht,
Peergruppen-
Aktivitäten,
soziale
Informationsverarbeitung
und
Familien-
beziehungsweise
Erziehungsklima
bedeutsam.
Bei
allgemeiner
Dissozialität
traten
Familienfaktoren,
Persönlichkeitsmerkmale
und
Substanzgebrauch
stärker
hervor (14).
Für
Prävention
und
Therapie
bedeutet
das:
Man
sollte
nicht
nach
einer
einzigen
Ursache
suchen.
Sinnvoller
ist
eine
differenzierte
Analyse
von
Risikobereichen
und
Schutzfaktoren.
Jugendliche
brauchen
nicht
nur
Strafe
oder
Kontrolle,
sondern
klare
Grenzen,
soziale
Kompetenzen,
Konfliktlösungsfähigkeiten,
strukturierte
Aktivitäten,
schulische Unterstützung, familiäre Interventionen und den Abbau antisozialer Verstärkung (14).
10. Täterprofile und operative Fallanalyse
Täterprofile
und
operative
Fallanalyse
gehören
zu
den
bekanntesten,
aber
auch
am
stärksten
missverstandenen
Bereichen
forensischer
Anwendung.
Populäre
Darstellungen
erzeugen
häufig
das
Bild
des
genialen
Profilers,
der
aus
wenigen
Spuren
die
Persönlichkeit
eines
unbekannten
Täters
nahezu
sicher
erkennt.
Wissenschaftlich
ist
eine solche Vorstellung problematisch (15).
Fallanalyse
kann
Ermittlungen
unterstützen,
indem
Tatverhalten,
Tatortmerkmale,
Opferauswahl,
Vorgehensweisen,
räumliche
Muster
und
Verhaltensspuren
systematisch
ausgewertet
werden.
Daraus
können
Hypothesen
über
Tatdynamik,
mögliche
Tätermerkmale,
Serienzusammenhänge
oder
Ermittlungsansätze
entstehen.
Diese
Hypothesen
sind
jedoch
keine
Gewissheiten.
Sie
müssen
an
Spuren,
Akten,
kriminalistischen
Befunden und weiteren Ermittlungen geprüft werden (15).
Wichtig
ist
die
Abgrenzung
zur
forensischen
Begutachtung.
Die
Fallanalyse
arbeitet
häufig
mit
Spuren
eines
unbekannten
Täters.
Forensisch-psychiatrische
oder
psychologische
Begutachtung
untersucht
dagegen
eine
konkrete
Person.
Aussagen
über
eine
bekannte
Person
sind
nur
belastbar,
wenn
diese
Person
selbst,
ihre
Aktenlage,
ihr
Verhalten
und
relevante
Befunde
untersucht
werden.
Profiling
kann
hilfreich
sein,
darf
aber
nicht
mystifiziert werden (7, 15).
11. Kriminalprognose und Gefährlichkeitsbeurteilung
Kriminalprognose
beschäftigt
sich
mit
der
Einschätzung
zukünftiger
Rückfall-
oder
Gewaltrisiken.
Sie
ist
besonders
verantwortungsvoll,
weil
Prognosen
erhebliche
Folgen
haben
können:
für
Beschuldigte,
Verurteilte,
Patienten,
Opfer,
Öffentlichkeit
und
Justiz.
Gleichzeitig
sind
Prognosen
nie
sichere
Vorhersagen.
Sie
sind
Wahrscheinlichkeitsaussagen unter Unsicherheit (7, 8, 16).
Moderne
Prognoseverfahren
haben
sich
von
rein
intuitiven
Einschätzungen
entfernt.
Strukturierte
klinische
Beurteilungen,
actuarielle
Verfahren
und
kombinierte
Ansätze
versuchen,
relevante
Risikofaktoren
systematisch
zu
erfassen.
Wichtig
sind
dabei
Basisraten,
Art
des
vorherzusagenden
Verhaltens,
Zeitrahmen,
Kontext,
statische und dynamische Risikofaktoren, Schutzfaktoren und Veränderbarkeit (13, 16).
Besonders
wichtig
ist
die
Unterscheidung
zwischen
Risikoerfassung
und
Risikomanagement.
Eine
Prognose
soll
nicht
nur
sagen,
ob
jemand
gefährlich
sein
könnte.
Sie
soll
auch
klären,
welche
Bedingungen
das
Risiko
erhöhen
oder
senken:
Substanzkonsum,
soziale
Instabilität,
Behandlungsmotivation,
antisoziale
Einstellungen,
Impulsivität,
delinquente
Kontakte,
psychische
Symptome,
fehlende
Kontrolle,
Belastungssituationen
oder
mangelnde Nachsorge (13, 16).
12. Behandlung, Rehabilitation und Rückfallprävention
Forensische
Psychologie
ist
nicht
nur
auf
Diagnostik
und
Risiko
ausgerichtet,
sondern
auch
auf
Veränderung.
Straftäterbehandlung,
Rückfallprävention,
soziale
Reintegration
und
Risikomanagement
sind
zentrale
praktische
Felder.
Dabei
geht
es
nicht
um
naive
Entschuldigung
von
Straftaten,
sondern
um
die
Frage,
welche
Interventionen nachweislich geeignet sind, zukünftige Schädigungen zu reduzieren (13, 16).
Ein
wichtiges
Modell
ist
das
Risk-Need-Responsivity-Prinzip.
Danach
sollte
die
Intensität
einer
Behandlung
am
Risiko
orientiert
sein,
die
Behandlung
sollte
veränderbare
kriminogene
Bedürfnisse
ansprechen,
und
die
Vorgehensweise
sollte
zur
Lernfähigkeit,
Motivation,
Persönlichkeit
und
Lebenssituation
der
Person
passen.
Besonders
kognitiv-verhaltenstherapeutische
und
sozial-lerntheoretische
Ansätze
haben
hier
große
Bedeutung
(13).
Das
ist
ein
direkter
Bezug
zur
Verhaltenstherapie.
Forensisch
relevante
Interventionen
arbeiten
häufig
mit
Verhaltensanalyse,
Rückfallketten,
kognitiven
Verzerrungen,
Emotionsregulation,
Impulskontrolle,
Problemlösen,
sozialer
Kompetenz,
Verantwortungsübernahme,
Exposition
gegenüber
Risikosituationen
in
kontrollierter
Form,
Notfallplänen
und
Rückfallprophylaxe.
Entscheidend
ist,
dass
Behandlung
nicht
nur
Einsicht
erzeugt,
sondern
Verhalten, Bedingungen und Selbststeuerung verändert.
13. Täuschung, Simulation und Beschwerdevalidierung
In
forensischen
Kontexten
spielt
die
Frage
nach
Täuschung
und
Simulation
eine
besondere
Rolle.
Personen
können
Beschwerden
übertreiben,
erfinden,
verbergen
oder
verzerrt
darstellen,
weil
rechtliche,
soziale
oder
persönliche
Konsequenzen
davon
abhängen.
Das
bedeutet
nicht,
dass
forensisch
untersuchte
Personen
grundsätzlich
misstraut
werden
sollte.
Es
bedeutet
aber,
dass
Angaben
methodisch
überprüft
werden
müssen
(2).
Rogers
und
Shuman
betonen,
dass
die
Erkennung
vorgetäuschter
psychischer
Störungen
oder
kognitiver
Beeinträchtigungen
spezifische,
empirisch
geprüfte
Strategien
erfordert.
Die
Simulation
einer
Psychose
unterscheidet
sich
von
der
Simulation
einer
Gedächtnisstörung.
Deshalb
müssen
Verfahren
und
Interpretationen
zum jeweiligen Bereich passen (2).
Auch
hier
ist
die
wissenschaftliche
Haltung
entscheidend.
Ein
Gutachter
darf
nicht
bloß
„ein
Gefühl“
haben,
dass
etwas
stimmt
oder
nicht
stimmt.
Er
muss
prüfen,
welche
Angaben
konsistent
sind,
welche
Befunde
objektivierbar
sind,
welche
Testergebnisse
vorliegen,
welche
Alternativerklärungen
möglich
sind
und
welche
Grenzen die eingesetzten Verfahren haben.
14. Opfer, Belastung und psychische Folgen
Forensische
Psychologie
beschäftigt
sich
nicht
nur
mit
Tätern.
Opfer,
Zeugen,
Angehörige,
Polizeibeamte,
Justizpersonal
und
Behandler
können
durch
Straftaten,
Ermittlungen,
Verfahren
und
wiederholte
Konfrontation
mit
belastendem
Material
erheblich
betroffen
sein.
Trauma,
Angst,
Scham,
Schuld,
Hilflosigkeit,
Misstrauen,
Rückzug, Schlafstörungen und Belastungsreaktionen können eine Rolle spielen (1, 3).
Gerade
bei
Opferzeugen
ist
eine
doppelte
Perspektive
notwendig.
Einerseits
müssen
sie
geschützt,
respektvoll
behandelt
und
entlastet
werden.
Andererseits
müssen
ihre
Aussagen
methodisch
sauber
erhoben
und
geprüft
werden.
Empathie
und
wissenschaftliche
Sorgfalt
sind
kein
Gegensatz.
Im
Gegenteil:
Eine
schlechte,
suggestive
oder drängende Befragung kann sowohl psychisch belasten als auch die Aussagequalität verschlechtern.
Für
die
psychotherapeutische
Praxis
ist
dieser
Bereich
relevant,
weil
Patienten
mit
Gewalt-,
Missbrauchs-,
Bedrohungs-,
Mobbing-,
Gerichts-
oder
Trennungserfahrungen
häufig
nicht
nur
an
dem
Ereignis
selbst
leiden,
sondern
auch
an
späteren
institutionellen
Erfahrungen:
Befragungen,
Gutachten,
Misstrauen,
Schuldzuweisungen oder langen Verfahren.
15. Ethik, Verantwortung und Grenzen forensischer Aussagen
Forensische
Psychologie
hat
besondere
ethische
Anforderungen.
Ihre
Einschätzungen
können
Freiheit,
Unterbringung,
Sorgerecht,
Strafmaß,
Glaubhaftigkeit,
Risiko
und
Behandlung
beeinflussen.
Deshalb
müssen
Gutachten und Stellungnahmen fachlich begrenzt, nachvollziehbar und methodisch sauber sein (2, 6, 8).
Besonders
gefährlich
sind
Scheinsicherheiten.
Ein
Sachverständiger
sollte
nicht
mehr
behaupten,
als
die
Daten
erlauben.
Er
sollte
Wahrscheinlichkeiten
nicht
als
Gewissheiten
darstellen,
Korrelationen
nicht
als
Ursachen
ausgeben
und
klinische
Eindrücke
nicht
mit
empirisch
gesicherten
Befunden
verwechseln.
Forensische
Psychologie
gewinnt
ihre
Seriosität
gerade
nicht
durch
dramatische
Aussagen,
sondern
durch
Präzision
und
Begrenzung (2, 13, 16).
Ebenso
wichtig
ist
die
Rollentrennung.
Der
Behandler
arbeitet
anders
als
der
Gutachter,
der
Ermittler
anders
als
der
Therapeut,
der
Richter
anders
als
der
Sachverständige.
Wenn
diese
Rollen
vermischt
werden,
entstehen
fachliche
und
ethische
Probleme.
Wissenschaftliche
Forensische
Psychologie
muss
daher
immer
auch
ihre
eigene
Funktion im Verfahren reflektieren.
16. Forensische Psychologie und Psychotherapie
Auf
den
ersten
Blick
scheint
Forensische
Psychologie
weit
von
ambulanter
Psychotherapie
entfernt
zu
sein.
Tatsächlich
gibt
es
jedoch
viele
Berührungspunkte.
Psychotherapie
begegnet
immer
wieder
Themen
wie
Gewalt,
Drohung,
Opfererfahrung,
Schuld,
Scham,
Verantwortungsübernahme,
Impulsivität,
Persönlichkeitsproblematik,
Substanzkonsum,
dysfunktionalen
Beziehungsmustern,
aggressiver
Konfliktlösung
oder
traumatischer
Belastung.
Verhaltenstherapeutisch
ist
die
forensische
Perspektive
besonders
anschlussfähig,
weil
sie
konkrete
Bedingungen
untersucht:
Was
ging
einer
Handlung
voraus?
Welche
Gedanken,
Gefühle
und
körperlichen
Reaktionen
waren
beteiligt?
Welche
Verstärkung
trat
ein?
Welche
Vermeidung
stabilisierte
das
Problem?
Welche
sozialen
Bedingungen
wirkten
mit?
Welche
Risikosituationen
bestehen?
Welche
Schutzfaktoren
können
aufgebaut werden?
Eine
wissenschaftlich
fundierte
Psychotherapie
kann
aus
der
Forensischen
Psychologie
daher
viel
lernen:
über
Aussage,
Gedächtnis,
Suggestion,
Risiko,
Verantwortung,
Kontrolle,
Verhaltensketten,
Rückfallprophylaxe
und
die
Notwendigkeit
präziser
Analyse.
Gleichzeitig
bleibt
der
Unterschied
wichtig:
Psychotherapie
dient
der
Behandlung des Patienten; forensische Begutachtung dient der Beantwortung einer rechtlichen Fragestellung.
17. Wissenschaftliche Haltung: keine Dämonisierung, keine Naivität
Forensische
Psychologie
verlangt
eine
besondere
Balance.
Einerseits
darf
sie
Straftaten
nicht
verharmlosen.
Gewalt,
Missbrauch,
Bedrohung,
Manipulation
oder
schwere
Delinquenz
verursachen
reales
Leid
und
erfordern
Schutz,
Grenzen
und
Verantwortung.
Andererseits
darf
sie
Täter
auch
nicht
dämonisieren
oder
als
grundsätzlich
unerklärbar
darstellen.
Wer
Verhalten
nur
moralisch
verurteilt,
versteht
es
nicht
besser
und
kann
es
auch
schlechter verhindern.
Wissenschaftlich
sinnvoll
ist
eine
dritte
Haltung:
nüchtern
analysieren,
ohne
zu
entschuldigen.
Bedingungen
erkennen,
ohne
Verantwortung
aufzulösen.
Risiko
benennen,
ohne
Scheinsicherheit
zu
erzeugen.
Opfer
ernst
nehmen,
ohne
Aussagen
unkritisch
zu
behandeln.
Täter
behandeln,
ohne
die
Tat
zu
relativieren.
Genau
diese
Differenziertheit macht Forensische Psychologie fachlich anspruchsvoll.
Für
meine
therapeutische
Haltung
ist
daran
besonders
wichtig:
Psychologie
soll
Verhalten
verstehbar
machen.
Verstehen
bedeutet
nicht
Billigung.
Es
bedeutet,
Ursachen,
Auslöser,
Bewertungen,
Konsequenzen
und
Veränderungsmöglichkeiten so genau zu erfassen, dass verantwortliches Handeln möglich wird.
18. Zusammenfassung
Forensische
Psychologie
ist
die
Anwendung
psychologischer
Wissenschaft
auf
rechtlich
bedeutsame
Fragen.
Sie
beschäftigt
sich
mit
Aussagepsychologie,
Augenzeugengedächtnis,
Vernehmung,
falschen
Geständnissen,
Begutachtung,
Täuschung,
Kriminalprognose,
Risikomanagement,
Täterprofilen,
Gewalt,
Delinquenz,
Opferbelastung, Behandlung und Rückfallprävention.
Ihre
besondere
Stärke
liegt
in
der
Verbindung
von
Psychologie
und
Recht.
Sie
fragt
nicht
nach
spektakulären
Deutungen,
sondern
nach
überprüfbaren
Bedingungen:
Wie
ist
eine
Aussage
entstanden?
Welche
Faktoren
beeinflussen
Erinnerung?
Welche
Risikofaktoren
sind
empirisch
relevant?
Welche
Interventionen
können
Rückfälle vermindern? Welche Aussage ist im konkreten Fall fachlich vertretbar?
Forensische
Psychologie
ist
damit
ein
gutes
Beispiel
für
eine
Psychologie,
die
menschliches
Verhalten
ernst
nimmt,
ohne
es
zu
mystifizieren.
Sie
verbindet
empirische
Forschung,
methodische
Sorgfalt,
ethische
Verantwortung
und
praktische
Relevanz.
Gerade
deshalb
passt
sie
in
eine
wissenschaftlich
orientierte
psychotherapeutische
Grundhaltung:
präzise
verstehen,
nüchtern
prüfen,
transparent
begründen
und
dort
ansetzen, wo Veränderung möglich ist.
Quellen
1
.
Arrigo,
B.
A.
(2003).
*Introduction
to
Forensic
Psychology.
Issues
and
Controversies
in
Crime
and
Justice*.
Academic Press.
2
.
Rogers,
R.,
&
Shuman,
D.
W.
(2005).
*Fundamentals
of
Forensic
Practice.
Mental
Health
and
Criminal
Law*.
Springer.
3
.
Carson,
D.,
Milne,
R.,
Pakes,
F.,
Shalev,
K.,
&
Shawyer,
A.
(Hrsg.).
(2007).
*Applying
Psychology
to
Criminal
Justice*. Wiley.
4
.
Erdfelder,
E.
(2003).
*Die
Gedächtnispsychologie
des
Augenzeugen.
Aktuelle
Hypothesen
und
Befunde
zur
Genese fehlerhafter Aussagen*. reportpsychologie, 28(7/8), 434–449.
5
.
Gudjonsson, G. H. (2003). *The Psychology of Interrogations and Confessions. A Handbook*. Wiley.
6
.
von
Oefele,
K.
(2019).
*Forensische
Psychiatri.
Leitfaden
für
die
klinische
und
gutachterliche
Praxis*
(2.
Aufl.). Springer.
7
.
Nedopil,
N.,
&
Müller,
J.
L.
(2012).
*Forensische
Psychiatrie.
Klinik,
Begutachtung
und
Behandlung
zwischen
Psychiatrie und Recht* (4., überarbeitete Aufl.). Thieme.
8
.
Kröber,
H.-L.,
Dölling,
D.,
Leygraf,
N.,
&
Saß,
H.
(Hrsg.).
(2006).
*Handbuch
der
Forensischen
Psychiatrie.
Band 3: Psychiatrische Kriminalprognose und Kriminaltherapie*. Steinkopff.
9
.
Köhnken, G. (o. J.). *Das kognitive Interview*. Seminarunterlagen.
1
0
.
Milne,
R.,
&
Bull,
R.
beziehungsweise
Darstellung
in
Carson
et
al.
(2007).
*Applying
Psychology
to
Criminal
Justice*. Wiley.
1
1
.
Niehaus,
S.,
Volbert,
R.,
&
Fegert,
J.
M.
(2017).
*Entwicklungsgerechte
Befragung
von
Kindern
in
Strafverfahren*. Springer.
1
2
.
Andrews,
D.
A.,
&
Bonta,
J.
(2010).
*The
Psychology
of
Criminal
Conduct*
(5th
ed.).
LexisNexis
/
Anderson
Publishing.
1
3
.
Lösel,
F.,
&
Bliesener,
T.
(2003).
*Aggression
und
Delinquenz
unter
Jugendlichen.
Untersuchungen
von
kognitiven und sozialen Bedingungen*. Luchterhand / Bundeskriminalamt.
1
4
.
Musolff,
C.,
&
Hoffmann,
J.
(Hrsg.).
(2006).
*Täterprofile
bei
Gewaltverbrechen.
Mythos,
Theorie,
Praxis
und forensische Anwendung des Profilings* (2. Aufl.). Springer.
1
5
.
Seifert,
D.
(2007).
*Gefährlichkeitsprognosen.
Eine
empirische
Untersuchung
über
Patienten
des
psychiatrischen Maßregelvollzugs*. Steinkopff.
1
6
.
Gross,
H.
(1911/Neuauflage).
*Criminal
Psychology.
A
Manual
for
Judges,
Practitioners,
and
Students*.
Patterson Smith Reprint Series.
1
7
.
Bourgoin, S. (1995). *Serienmörder. Pathologie und Soziologie einer Tötungsart*. Rowohlt.