Honorar und Kostenerstattung
Grundlage der Abrechnung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie.
Das bedeutet: Ich rechne meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) ab.
Die
Höhe
der
Vergütung
richtet
sich
also
nach
den
bundesweit
geltenden
gesetzlichen
Vorgaben,
nicht
nach
individuellen
Sätzen
oder
Pauschalen.
Die
GOP
ist
für
alle
Psychotherapeutinnen
und
Psychotherapeuten
verbindlich,
die privat abrechnen.
Ich
behandle
Privatversicherte,
gesetzlich
Versicherte
(im
Kostenerstattungsverfahren)
sowie
Selbstzahler.
Eine
Abrechnung
mit
der
Heilfürsorge,
Bundeswehr,
Polizei,
Feuerwehr,
Post(beamten)kassen
oder
Unfallkassen erfolgt derzeit leider nicht.
Was bedeutet „Privatpraxis“?
In Deutschland gibt es zwei Arten von psychotherapeutischen Praxen:
1
.
Vertragspsychotherapeuten (Kassenpraxen)
Sie
besitzen
einen
sogenannten
Kassensitz
(Vertragssitz)
und
können
direkt
mit
den
gesetzlichen
Krankenkassen
abrechnen.
Die Anzahl dieser Kassensitze ist gesetzlich stark begrenzt.
Dadurch entstehen in vielen Regionen lange Wartezeiten auf Therapieplätze – häufig mehrere Monate.
2
.
Privatpraxen
Privatpraxen wie meine sind nicht an die kassenärztliche Vereinigung gebunden.
Sie
dürfen
gesetzlich
Versicherte
nur
über
das
sogenannte
Kostenerstattungsverfahren
behandeln,
wenn
die
Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.
Privatpraxen
helfen
damit,
das
Versorgungsdefizit
im
Kassensystem
abzufangen,
das
durch
die
zu
geringe
Zahl
an
Kassensitzen entsteht.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)
Wenn
Sie
gesetzlich
versichert
sind,
können
Sie
eine
Therapie
in
meiner
Praxis
im
Rahmen
der
Kostenerstattung
beantragen.
Das
ist
möglich,
wenn
keine
zumutbare
Behandlungsmöglichkeit
in
einer
Kassenpraxis
verfügbar
ist
–
also
das
System
versagt,
weil
Sie
innerhalb
einer
angemessenen
Zeit
(in
der
Regel
3–6
Monate)
keinen
Therapieplatz
finden.
In
diesem
Fall
übernimmt
Ihre
Krankenkasse
die
Kosten
ganz
oder
teilweise,
nachdem
sie
die
Unterlagen
geprüft hat.
Voraussetzung ist meistens (abhängig von der individuellen Krankenkasse!), dass Sie nachweisen:
•
dass Sie mehrere vergebliche Anfragen bei Vertragspsychotherapeuten gestellt haben,
•
und dass eine zeitnahe Behandlung notwendig ist (z.B. bei starker Symptomatik, Krankschreibung, Suizidgefahr ).
Nach
Genehmigung
können
Sie
die
Sitzungen
wahrnehmen;
die
Rechnung
wird
zunächst
von
Ihnen
bezahlt
und
dann
bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
Bitte beachten Sie: Die Kostenerstattung kann je nach Kasse nicht alle Gebührenpositionen vollständig abdecken.
Privatversicherte
Bei
privat
Versicherten
hängt
die
Kostenübernahme
von
Ihrem
individuellen
Versicherungsvertrag
ab.
Die
meisten
privaten
Krankenversicherungen
übernehmen
die
Kosten
in
voller
Höhe
nach
der
GOP.
Einige
Tarife
begrenzen
jedoch
die
Anzahl
der
Sitzungen
oder
die
Höhe
des
Honorars.
Ich
empfehle,
vor
Beginn
der
Therapie
kurz
bei
Ihrer
Versicherung
nachzufragen.
Auf
Wunsch
erhalten
Sie
von
mir
einen
Kostenvoranschlag,
den
Sie
Ihrer
Versicherung
zur
Genehmigung vorlegen können.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch privat übernehmen, ohne eine Kostenerstattung zu beantragen.
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie
•
keine Datenübermittlung an Ihre Krankenkasse wünschen,
•
nur eine kurze Beratung oder Begleitung suchen,
•
oder eine Therapieform wünschen, die von der Kasse nicht übernommen wird (z. B. Coaching, Paarberatung).
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOP.
Leistungsumfang
Abgerechnet werden ausschließlich staatlich anerkannte Psychotherapieverfahren, in meinem Fall:
Verhaltenstherapie nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Leistungen
außerhalb
dieses
Rahmens
(z.B.
Coaching,
Paartherapie,
Beratung
ohne
Krankheitsbezug)
werden
von
den
Krankenkassen nicht erstattet und gelten als Privatleistungen.